Gemeindeleitung

Die Mitglieder der Gemeindeleitung werden auf vier Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Nach zwei Jahren scheidet die Hälfte mit der Möglichkeit der Wiederwahl aus. Aus der Mitte der gewählten Gemeindeleitung werden der Mitglierderversammlung ein/e GemeindeleiterIn und eine/n VertreterIn zur Bestätigung vorgeschlagen.

 

 

Vernetzt im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) in Deutschland K.d.ö.R.

Wir sind Mitglied im Bund Evangelisch Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland K.d.ö.R.



Harzer Singtage 2024 in Wernigerode

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Enttäuschung und Schmerz über die angestrebte Trennung

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16.04.2024